Produktkonformität

Richtlinien und Standards

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Richtlinien und Standards bezüglich Produktsicherheitsanforderungen und technischen Marktzugangsanforderungen.

ATEX

Die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union umfassen die Produktrichtlinie 2014/34/EU und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Sie legen die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphère EXplosible ab.

  • Mehr zu den ATEX-Richtlinien

    Die ATEX-Leitlinie wurde ursprünglich im Jahr 1994 als Richtlinie 94/9/EG veröffentlicht. Im Zuge des New Legislative Framework wurde die ATEX-Richtlinie 94/9/EG durch 2014/34/EU abgelöst. Diese Richtlinie gleicht die verschiedenen Anforderungen innerhalb der EU an, mit dem Ziel, ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten und Handelshemmnisse zu beseitigen.

    Die Leitlinien umfassen den Personenschutz und regeln grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie Mindestvorschriften. Dies beinhaltet u. a., dass potentielle Zündquellen, die eine Explosion verursachen können, ausgeschlossen werden.

    Räder und Rollen sind von den ATEX-Leitlinien nur indirekt betroffen. Sie sind keine Geräte oder Schutzsysteme im eigentlichen Sinne, sondern Komponenten, die in verschiedenen technischen Anwendungen verbaut und nicht speziell für Geräte und Schutzsysteme produziert werden. Die Konformitätsermittlung erfolgt im Zuge der Konformitätsbewertung des Gesamtprodukts. Somit muss der Gerätehersteller sicherstellen, dass sein Gesamtprodukt den ATEX-Leitlinien entspricht.

    Die Blickle Räder+Rollen GmbH u. Co. KG kann als Hersteller von Rädern und Rollen nur durch die Empfehlung elektrisch leitfähiger oder antistatischer Räder und Rollen einen Beitrag zur Einhaltung der Leitlinien beisteuern. Ausnahmen bilden Räder aus Stahl oder Gusseisen, bei denen es durch Kollisionen oder aufgrund der Untergründe zu Funkenbildung kommen kann.

Konfliktmineralien

Die EU-Konfliktmineralienverordnung und der U.S. Dodd-Frank Act (Section 1502) verpflichten Unternehmen zur Offenlegung und zum Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung solcher Rohstoffe.

  • Mehr zu Konfliktmineralien

    Blickle überschreitet nicht die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821 festgelegten jährlichen Mengenschwellen an Mineralien oder Metallen für Unionseinführer. Damit sind wir nicht direkt von der Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821 betroffen und unterliegen nicht der jährlichen Berichtspflicht.

    Unabhängig davon ermitteln wir die Schmelzen in unserer Lieferkette, auch im Hinblick auf den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Section 1502, der sicherstellen soll, dass bestimmte Materialien wie Tantal, Wolfram, Zinn oder Gold, die sogenannten „Konfliktmineralien“, wegen des dort herrschenden Bürgerkriegs nicht aus der Demokratischen Republik Kongo und deren Nachbarstaaten bezogen werden.

    In Rädern und Rollen stellen Gold, Wolfram, Tantal und Zinn üblicherweise keine beabsichtigten Bestandteile dar. Als verantwortungsvolles Unternehmen prüfen wir dennoch mit der erforderlichen Sorgfalt, ob die an Sie gelieferten Produkte etwa betreffende Rohstoffe enthalten. Dieser Verpflichtung kommen wir bei jeder Lieferung an Sie nach. Sollten wir in unserer Lieferkette eine risikobehaftete Schmelze erkennen, wird die Schmelzhütte aufgefordert sich international anerkannten Audits zu unterziehen, die eine verantwortungsvolle Beschaffung sicherstellen.

POP

Persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants POP) stellen aufgrund ihrer persistenten Eigenschaften ein globales Problem dar, welches nur international geregelt werden kann. Um den resultierenden Gefahren für Mensch und Umwelt durch POPs zu begegnen, wurden in der Vergangenheit verschiedene internationale Umwelt-Abkommen vereinbart.

  • Mehr zu POP

    Als persistente organische Schadstoffe (POP) werden organische Chemikalien bezeichnet, die bestimmte Eigenschaften aufweisen:

    • Persistenz über einen langen Zeitraum
    • Potential zum weiträumigen Transport
    • Anreicherung in der Nahrungskette
    • Giftig für Mensch und Tier

    Mit der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POPs), die am 15. Juli 2019 in Kraft trat und die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 ersetzt hat, wurden für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Regelungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen, zur Verwendung sowie zur Freisetzung und Entsorgung von POPs festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor POPs zu schützen.

    Wir bestätigen hiermit, dass unsere Produkte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1021 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und keine Stoffe enthalten, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind.

REACh

REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

  • Mehr zu REACh

    Mit der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde eine umfassende Neustrukturierung der Chemikalienpolitik vorgenommen. Durch REACh wurde das Chemikalienrecht europaweit harmonisiert. Ziel ist es, Menschen und die Umwelt vor potenziellen Risiken durch Chemikalien zu schützen sowie alle relevanten Informationen zu chemischen Stoffen in Europa zentral zu erfassen und entlang der Lieferkette verfügbar zu machen.

    Erstmalig erfasst ein Chemikalienrecht auch Stoffe in Erzeugnissen. Als Hersteller von Erzeugnissen ist Blickle Räder+Rollen GmbH & Co. KG daher verpflichtet zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz SVHC) gemäß der aktuellen Kandidatenliste Bestandteil unserer Produkte sein sollten.

    Nach Inkrafttreten der REACh-Verordnung im Juni 2007 haben wir begonnen, das Produktprogramm regelmäßig auf SVHC hin zu überprüfen. Sollte ein Stoff der SVHC-Kandidatenliste in einem unserer Produkte über 0,1 Massenprozent vorhanden sein, kommen wir unserer Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACh-Verordnung umgehend nach.

RoHS

Giftige und umweltgefährdende Substanzen der Elektronik reichern sich im Naturkreislauf an. Durch die RoHS‑Richtlinie sollen diese Substanzen aus den Produkten verbannt werden. Bei RoHS (Restriction of Hazardous Substances) handelt es sich um die EU‑Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten

  • Mehr zu RoHS

    Der Titel der RoHS-Richtlinie lautet: „Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.

    Diese EU-Richtlinie wurde mit Veröffentlichung der „Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV am 09. Mai 2013 in nationales Recht umgewandelt.

    Mit der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 wurden am 4. Juni 2015 vier zusätzliche Stoffe in den Anhang II aufgenommen. Für Produkte gelten die Grenzwerte ab dem 22. Juli 2019 verbindlich.

    Bei den Produkten der Blickle Räder+Rollen GmbH & Co. KG handelt es sich - mit Ausnahme der ErgoMove®-Produkte und einzelner kundenspezifischer Lösungen - nicht um elektrische bzw. elektronische Geräte, weshalb die Verordnung auf unsere Produkte nur in Einzelfällen Anwendung findet.

    Da unsere Räder und Rollen jedoch regelmäßig an elektrischen bzw. elektronischen Geräten angebaut werden, verwenden wir in unseren Produkten grundsätzlich keine Materialien, die die Grenzwerte der in Anhang II gelisteten Stoffe überschreiten oder unter eine Zulässigkeitsausnahme fallen. Entsprechend bestätigen wir Ihnen die Konformität bezüglich der RoHS-Richtlinie.