Meldestelle

1) Interne Meldestelle

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln sowie der Prinzipien unserer Unternehmenspolitik und Verhaltenskodizes hat bei Blickle höchste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert nicht zuletzt auf Integrität und Compliance. Zur Wahrung dieser Grundsätze leistet Ihre Mitwirkung einen wichtigen Beitrag bei der Kenntniserlangung möglichen Fehlverhaltens unserer Mitarbeitenden oder Geschäftspartner.

Für Ihre Hinweise haben wir eine unabhängige, unparteiische und vertraulich agierende interne Meldestelle eingerichtet. Diese erreichen Sie wie folgt:

E-Mail: hinweis@blickle.com
Telefon: +49 7428 932 - 1688

Telefonisch erreichen Sie die interne Stelle montags-freitags von 08:00 - 16:30 Uhr.

2) Zuständigkeit der Meldestelle

Die Meldestelle ist zuständig für

(i) Verstöße, die strafbewehrt sind,
(ii) Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
(iii) sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, wie unter anderem in den Bereichen:
  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Umweltschutz
  • Wahrung der Lieferkettensorgfaltspflichten / Menschenrechte
  • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
  • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Verbraucherrechte und Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten
  • Sicherheit in der Informationstechnik
(iv) Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,
sowie
(v) Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.

Tipp: Hilfreich bei der Bearbeitung ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

3) Schutz von Hinweisgebenden

Hinweisgebenden gewährleisten wir umfassenden Schutz vor Repressalien, sofern der Hinweis gutgläubig erfolgt und keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldung darstellt. Auch Personen, die an der Aufklärung von Fehlverhalten mitwirken, genießen entsprechenden Schutz.

Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein vorgebrachtes Fehlverhalten nachgewiesen ist. Hinweisen gehen wir fair und zügig nach und behandeln sämtliche Informationen vertraulich. Dies betrifft insbesondere personenbezogene Daten zu Hinweisgebenden, Mitarbeitenden, Betroffenen und sonstigen in einer Meldung genannten Personen.

4) Information zum Umgang mit Ihren Daten

Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und geben diese nur im Rahmen der geltenden Gesetze weiter. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen übermittelten Hinweises notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir sie zuvor darüber informieren, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung Ihres Hinweises.

Sofern Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Sachverhaltsaufklärung sowie zur Kontaktaufnahme verarbeiten dürfen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

5) Weiteres Vorgehen nach Eingang Ihres Hinweises

Den Eingang Ihres Hinweises bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Eine Rückmeldung zur Prüfung und Bewertung Ihres Hinweises, samt ergriffener bzw. geplanter Handlungen, erhalten Sie innerhalb weiterer 3 Monate. Auch anschließend informieren wir Sie über resultierende Maßnahmen.

6) Externe Meldestellen

Alternativ können sich Hinweisgebende direkt an eine externe Meldestelle wenden. Das Bundesamt für Justiz richtet eine zentrale externe Meldestelle ein. Zudem bestehen Meldesysteme mit Sonderzuständigkeiten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie dem Bundeskartellamt.